Besuch SoLaWi e.V.
Klasse 3 besucht die SoLaWi.

Klasse 3 besucht die SoLaWi.
Die Hans-Geiger-Schule besucht zum INTERNATIONAL FESTIVAL wieder die Internationale Schule Neustadt in der Maximilianstraße.
VERA Korrekturen stehen an. Die 3. Klasse hat unterrichtsfrei.
Wir sind am Sonntag, dem 25.5.2025 zwischen 14 und 18 Uhr mit einigen unserer FREI DAY-Projekte am BNE-Stand des Bildungsbüros der Stadt Neustadt an der Weinstraße.
Die Klasse 3 geht auf Klassenfahrt. Wandern, spielen, kochen, essen, chillen ..... Wir erleben eine fröhliche Zeit in toller Gemeinschaft.
Es gibt einen neuen Termin für den Elternabend „Digitale Medien & Kinder - Eltern & Medienkompetenz“ Der Elternabend „Digitale Medien & Kinder - Eltern & Medienkompetenz“ informiert über soziale Netzwerke und Datenverantwortung, Online-Spiele und Kostenfallen. Wir freuen uns als eine von 10 ausgewählten Schulen des Landes Rheinland-Pfalz den Eltern ein tolles Informationsangebot von MEDIENTRIXX anbieten […]
Die Klassen 4a und 4b gehen auf Klassenfahrt. Wandern, spielen, kochen, essen, chillen ..... Wir erleben eine fröhliche Zeit in toller Gemeinschaft.
Wir freuen uns darauf unseren Gästen die FREI DAY-Projekte vorstellen zu dürfen. Nähere Informationen und eine Einladung erfolgt noch. Bitte beachten Sie: Präsentation mit Spieleparcour = zusätzlicher Unterricht, deswegen gilt eine Anwesenheitspflicht von 14 - 19 Uhr für alle Schüler! Der Ausgleichstag für den zusätzlichen Unterricht wird am 18.6.2025 gewährt. An diesem Tag ist unterrichtsfrei!
Erlebnistour für unsere beiden 4. Klassen im SWR Funkhaus Mainz Die Hans-Geiger-Schule ist in diesem Schuljahr Medientrixx-Schule. Deshalb gibt es eine Reihe toller Fortbildungen und Angebote für die Schule. Darunter ein Elternabend, eine Ohrenspitzer-Fortbildung für die Lehrkräfte und eine Fahrt ins Funkhaus nach Mainz. Im Funkhaus Mainz Mit der Dschungelkarte in der Hand gelingt das […]
Für den FREI-DAY-Präsentationstag wird wegen des zusätzlichen Unterrichts am Nachmittag des 13.6.2025, an dem für alle Schüler Anwesenheitspflicht gilt, ein Ausgleichstag gewährt. Die Betreuende Grundschule bietet eine Sonderbetreuung an.